MyDGKN
Twitter
Twitter
Hirntoddiagnostik: Richtlinie aktualisiert
© UKJ/Klin. Medienzentrum/I. Rodigast

Hirntoddiagnostik: Richtlinie aktualisiert

Die Bundesärztekammer hat im September 2022 eine Aktualisierung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausalls (IHA) veröffentlicht. Überarbeitet wurde u.a. das diagnostische Vorgehen bei extrakorporaler Membranoxygenierung (ECMO) und Extracorporeal-Life-Support-Systemen (ECLS). Auch die Anwendung zusätzlicher bildgebender Verfahren zur Feststellung eines zerebralen Zirkulationsstillstandes unter ECMO/ECLS wurde geprüft.

Darüber hinaus gab es Änderungen zu den ärztlichen Qualifikationsanforderungen: Die Feststellung des IHA bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nun auch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie möglich. Auch die Vorgaben zur Durchführung des EEG wurden aktualisiert, vor allem im Hinblick auf die Verwendung digitaler EEG-Geräte. Die Protokollbögen, die Untersuchende auf der Intensivstation im Sinne einer „roadmap“ zu den Anforderungen der Richtlinie unterstützen, wurden redaktionell überarbeitet und digitalisiert.

Die 5. Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls entspricht dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vom März 2022. Weitere Informationen sowie die redaktionell angepassten Protokollbögen gibt es auf der Website der Bundesärztekammer.